AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Vertragsabschluss: Mit der Anmeldung für eine Maßnahme/Leistung von angstlos e.V. bietet der Anmeldende angstlos e.V. den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail oder Online über das angstlos-Formular (Anmeldung) vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Der Rücktritt des Anmeldenden ist stets kostenpflichtig.



2. Leistung: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, auf den Präsentationen, Plakaten, Flyern und der Internetdarstellung auf der Seite www.angst-los.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.


3. Änderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen/Maßnahmen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die angstlos e.V. nach Vertragsabschluss für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.


4. Bezahlung: Nach übersandter Anmeldung erhält der Anmeldende eine Rechnung per E-Mail oder Post. Die Anmeldegebühr ist sofort in voller Höhe fällig und durch Überweisung zu leisten. Bei Verzug (ab dem 30. Werktag) wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahme. Die Zahlungsverpflichtung des Anmeldenden gegenüber angstlos e.V. bleibt unberührt bestehen. 


5. Rücktritt: Rücktritt durch den Anmeldenden: Der Anmeldende hat das Recht, vor Beginn einer Leistung oder Maßnahme von Angstlos e.V. vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 80 % des durch die Anmeldung festgelegten Teilnahmebetrages fällig. Dies gilt auch bei einem Rücktritt aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Gründen. Die verbleibenden 20 % des Teilnahmebetrages werden in diesem Fall erstattet, sofern sie bereits gezahlt wurden. Abbruch oder Kündigung während der Maßnahme: Sollte der Teilnehmer aus beliebigen Gründen, gleich ob persönlicher oder gesundheitlicher Natur, eine begonnene Maßnahme abbrechen oder diese mündlich oder schriftlich außerordentlich kündigen, besteht kein Anspruch auf die Erstattung oder Teilerstattung der Teilnahmegebühr. Der gesamte Teilnahmebetrag bleibt in diesem Fall fällig. Ausschluss durch Angstlos e.V.: Angstlos e.V. behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen auch vor Beginn einer Maßnahme oder Leistung von der Teilnahme auszuschließen. Eine Begründung für den Ausschluss ist nicht erforderlich. Bereits gezahlte Teilnahmebeträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet, sofern der Ausschluss vor Beginn der Maßnahme erfolgt.

Hinweis auf gesetzliche Widerrufsrechte: Diese Regelungen gelten unbeschadet gesetzlich bestehender Widerrufsrechte für Verbraucher gemäß § 355 BGB, sofern solche auf den Vertrag Anwendung finden.


6. Ablauf: Für die Dauer der Leistung von angstlos e.V. überträgt der Anmeldende angstlos e.V. und den für sie tätigen Veranstaltungsleitern die Aufsichtspflichten und -rechte, die diese wiederum auch an Mitarbeiter übertragen können. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Mitarbeiter von angstlos e.V. Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, haben die Veranstaltungsleiter oder Bevollmächtigte die Möglichkeit, den Teilnehmer sowie die Begleitpersonen der Teilnehmer von der Veranstaltung/Maßnahme/Leistung dauerhaft auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich den jeweiligen Veranstaltungsleitern von angstlos e.V. und ihren Bevollmächtigten.


7. Angaben über den Gesundheitszustand: Der Anmeldende erklärt mit der schriftlichen Anmeldung an angstlos e.V., dass sein/seine angemeldeter/angemeldeten Teilnehmer sportgesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm /Wettkampf/ Veranstaltung/ Maßnahme/ Leistung ohne Einschränkungen absolviert/absolvieren kann. Der Anmeldende verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, angstlos e.V. bzw. den jeweiligen Leitern oder deren Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Angstlos e.V. kann den Teilnehmer bei falschen Angaben über seinen Gesundheitszustand vom Fußballferiencamp ausschließen. Es besteht anschließend kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrages.


8. Rücktritt und Kündigung durch angstlos e.V.: Angstlos e.V. kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn eine dem Kurs dargestellte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall erstattet angstlos e.V. den jeweils erhaltenen Teilnahmebetrag zurück. Angstlos e.V. kann vor und nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer und/oder deren Erziehungsberechtigte gegen Regeln verstoßen, wie rufschädigendes Verhalten über den Verein angstlos e.V., Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Gewalt gegen Personen und Sachen etc., Entfernung vom Sportgelände des jeweils austragenden Vereins, etc. (s. Ziff. 6.). Eine Rückerstattung / Teilrückerstattung des Teilnahmebetrages erfolgt nicht. 

 

9. Haftung von angstlos e.V. Angstlos e.V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Vorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen

c) die Richtigkeit der Veranstaltung

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen


10. Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung von angstlos e.V. ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von angstlos e.V. herbeigeführt wird bzw. soweit angstlos e.V. für einen/einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Angstlos e.V. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Angstlos e.V. haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

Aufgrund von Wettereinflüssen (starker Regen, Frost, Hitze, o.ä.) oder gesundheitliche Risiken für die Teilnehmer jeglicher Art wie z.B. Pandemien, die einen Abbruch oder Absage des Fußballferiencamps zur Folge haben, haftet der Teilnehmer. Wird ein Fußballferiencamp behördlich untersagt, ist angstlos e.V. nicht verpflichtet, den Teilnahmebetrag zu erstatten. Bei entzogener Nutzungsgenehmigung der für das Fußballferiencamp notwendigen Sportanlage durch den zuständigen Verein oder der zuständigen Behörde aufgrund von z.B. hoher Gewalt oder abstrakten oder konkreten Gefahr für Leib oder Leben der Teilnehmer und/oder Trainer, haftet der Teilnehmer. Angstlos e.V. ist bei Haftungsfällen stets bemüht, tragbare Lösungen der Teilnehmer in Form von Gutscheinen für eigene Maßnahmen / Trainings anzubieten. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung. Eine Gutschrift ist nicht übertragbar und nicht bar auszahlbar. Wird sie nicht innerhalb eines Jahres komplett abgerufen, verfällt sie für den für den Teilnehmer komplett. Ausfall durch Dritte: Für den Ausfall von Trainingsstunden, Programmpunkten oder sonstigen Leistungen (wie Verpflegung in Form von Nahrung oder Getränken), der auf den beauftragten Verein (z.B. den verantwortlichen Verein des Sportgeländes, auf dem das Fußballferiencamp stattfindet) oder den Pächter der Sportstätte (z.B. Gastronom) zurückzuführen ist, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. Transport der Teilnehmer: Angstlos e.V. übernimmt keine Haftung für den Transport der Teilnehmer. Die Verantwortung hierfür liegt gegebenenfalls bei den ausrichtenden oder beauftragten Vereinen.


11. Versicherungen: Der Anmeldende garantiert, dass der von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Eine Unfallversicherung vom Teilnehmer ist wünschenswert. Der Teilnehmer (Kind, Jugendlicher, Heranwachsender oder Erwachsender) von Projekten, Maßnahmen, Veranstaltungen, Seminaren und Workshops wird durch angstlos e.V. stets Unfall versichert. Bei einem Schadensfall dient die Sofortleistung aus der Versicherung primär angstlos e.V. zur Abdeckung eventuell auftretender Versorgungslücken zwischen der Krankenversicherung des Teilnehmers sowie dessen Unfallversicherung und der Unfallversicherung der Betreiber von Sportcasinos, Trainingsstätten sowie Umkleideörtlichkeiten und den Kosten für die Unfallversicherung. Wird diese nicht oder nur unvollständig innerhalb einer Frist von 1,5 Jahren nach Eintritt des Schadensereignisses vom Teilnehmer abgerufen, geht die Sofortleistung ins Eigentum von angstlos e.V. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Sofortleistung der Versicherung an den Teilnehmer besteht nicht. Ein möglicher Invaliditätsanspruch kann in der Regel frühestens nach Ablauf eines Jahres nach dem Unfall geprüft werden. Halten die unfallbedingten Beschwerden ca. 1,5 Jahre nach dem Unfall immer noch an und kann der Arzt nicht bestätigen, dass diese noch abklingen, kann ein möglicher Dauerschaden vorliegen. Wir empfehlen dem Teilnehmer dann, einen Invaliditätsanspruch über angstlos e.V. an unsere Unfallversicherung anzumelden. Der Teilnehmer haftet alleine für das Nichteinhalten der Fristen. Ein gewährter Invaliditätsanspruch nach Prüfung durch die Unfallversicherung kommt dem Teilnehmer abzüglich eventuell auftretender Kosten von angstlos e.V. zu Gute.


12. Medizinische Versorgung: Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Anmeldende angstlos e.V., alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten angstlos e.V. durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Anmeldende zum Ersatz verpflichtet.


13. Foto- und Filmrechte: Maßnahmen / Veranstaltungen / Leistungen werden von einem Fotografen oder von einem von angstlos e.V. Bevollmächtigten fototechnisch begleitet. Der Anmeldende sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und von angstlos e.V. verbreitet und veröffentlicht werden dürfen- auch im Internet - und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen, kommerziellen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. Gleiches gilt für die sozialen Medien. (Facebook, Instagram, Twitter, YouTube u.ä.)

 

14. Datenweiterleitung: Siehe Datenschutzerklärung
 
15. Gerichtsstand: Der Anmeldende kann angstlos e.V. nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von angstlos e.V. gegen den Anmeldenden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Anmeldenden / Teilnehmers maßgebend. Ist der Anmeldende Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Berlin.


16. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.


angstlos e.V.

Verein für Kinder- und Jugendprävention

Träger der freien Jugendhilfe

Schlehenweg 23, 152827 Blankenfelde-Mahlow


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